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14.03.2024

Hinweise zur Einführung „Digitaler Bauantrag“

Hinweise zur Einführung „Digitaler Bauantrag“

Ab 01.04.2024 können baurechtliche Verfahren (z.B. Antrag auf Baugenehmigung) auch digital beantragt werden.
Schriftliche Anträge sind weiterhin zulässig und möglich.

Wichtig: Ab 01.04.2024 sind alle Anträge, ob digital oder schriftlich, beim Landratsamt Amberg-Sulzbach einzureichen

Ausnahme: Schriftlich eingereichte Freisteller, isolierte Befreiungen, isolierte Ausnahmen, isolierte Abweichungen von örtl. Bauvorschriften
sind weiter bei der Gemeindeverwaltung abzugeben.

Die Links zur digitalen Antragstellung finden Sie ab 01.04.2024 auf der Homepage des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Eine Antragstellung per E-Mail ist weiterhin unzulässig.

Bei Fragen können Sie sich gerne direkt an das Landratsamt Amberg-Sulzbach wenden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter: https://www.digitalerbauantrag.bayern.de/

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